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Mindestlohn in der Zeitarbeit steigt

Die Tarifpartner in der Zeitarbeit haben sich auf einen Entgeltabschluss geeinigt.

Es ist davon auszugehen, dass dieser auf die Lohnuntergrenze im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und damit auch auf die Kosten für Personalleasing im Gastgewerbe durchschlagen wird:

Nach sechs Nullmonaten steigen die Entgelte ab dem 1. Oktober 2024 um 3,7 Prozent und ab dem 1. März 2025 um weitere 3,8 Prozent. Die unterste Entgeltgruppe liegt damit ab Oktober bei 14 Euro und ab März 2025 bei 14,53 Euro. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 18 Monaten.

 

 

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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